Allgemeine Geschäftsbedingungen
SANOLAN GMBH
Basaltinstrasse 8
D-57647 Enspel
I. Allgemeines
Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden
einen wesentlichen Bestandteil des Liefervertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs-und Lieferbedingungen entgegenlaufenden Bedingungen im Kundenauftrag
sind mit dieser Bestätigung im vollem Umfang aufgehoben;an deren Stelle treten unsere Bedingungen.
II. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Für Verkäufe oder Abschlüsse, die
Handelsvertreter tätigen,behalten wir uns stets die entgültige Entscheidung vor. Bei Erstgeschäften mit uns
unbekannten Firmen behalten wir uns vor, gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern. Mündlich oder fernmündlich
gegebene Angebote sind stets unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
III. Versand
Alle Preise und Angebote sind ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Sendung reist sofern nicht
anders vereinbart zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen sowie Mautgebühren werden
zu Selbstkosten berechnet. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer
oder die Übernahme durch den Besteller, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche
Gefahren gehen auf den Besteller über.
IV. Lieferfristen
Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Werk. Fixtermine schließen wir grundsätzlich
aus, außer sie wurden schriftlich anerkannt. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt,
Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, bei
uns oder unseren Lieferanten, entbinden uns von der Einhaltung zugesagter Liefertermine. Die Auslieferung erfolgt,
solange nicht anders vereinbart, ca. 7-8 Arbeitstage nach Auftragseingang.
V. Sonderaufträge
Bei Bestellung von Sonderaufträgen übernimmt der Besteller jede Haftung bezüglich des Reproduktions- und des
Herstellungsrechts. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Für überlassene Vorlagen, Muster, Druckträger
und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
VI. Rohstoffsituation
Wir behalten uns Preisänderungen im Einzelfall vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages eine
Änderung des Rohstoffpreises eingetreten ist. Liefermengen können unter Bezug auf die zum Zeitpunkt der Produktion
zur Verfügung stehenden Rohstoffmengen nur unter Vorbehalt bestätigt werden.
VII. Beanstandungen
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger- bzw. mangelhafter Lieferung müssen spätestens 8 Tage nach
Empfang der Ware bei uns schriftlich vorgetragen werden. Dieses gilt auch für von uns an Ihre Kunden gelieferte
Ware. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes eingetreten sind,
leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser
Verlangen zurückzusenden um den Ersatzanspruch zu prüfen.
Wenn wir innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht in der Lage sind nachzubessern oder Ersatz zu liefern,
kann der Besteller Rücktritt vom Vertrag verlangen.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum, insbesondere darf der Käufer diese bis zur
vollständigen Bezahlung weder einem Dritten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei Weiterverkauf unter
Eigentumsvorbehalt sind allle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Sollte die Ware von dritter Seite
beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist auf seitens des Käufers auf unserem Eigentumsvorbehalt hinzuweisen
und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.
IX. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind soweit nicht anders schriftlich vereinbart, zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto
bzw. 30 Tagen Netto.
Bei Bankeinzug mit 8 Tagen gewähren wir 3% Skonto. Das Lieferdatum ist zugleich Rechnungsdatum, eine zeitliche
Ausdehnung der oben genannten Zahlungsziele, z.B. nach Rechnugseingangsdatum, ist nicht zulässig. Bei
Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele, behalten wir uns vor, vom Verfalltag an, Zinsen in Höhe der
jeweiligen gültigen Bankzinsen zu erheben. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus
früheren Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen, auch Vorkassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns
geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn sie legen Vollmacht vor. Zur Aufrechnung
oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn Gegenforderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgelegt sind. Abzüge die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere
für Aufwendungen des Bestellers, die nach der Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit
sind.
X. Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart worden ist. Dies
trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen.
XI. Rückstritt v. Vertrag und Kreditgewährung
Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere
Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten und Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung. Treten wichtige
Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst im Rahmen der oben genannten
Zahlungsfristen, obliegt unserem Ermessen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile unser Firmensitz als Erfüllungsort und
Gerichtsstand vereinbart.
XIII. Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der
unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener
Wahrung beidseitiger Interessen am nächsten kommen. Die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen wird dadurch nicht berührt.